Was es kostet
Die Suche ist kostenlos. Den Rest legen wir offen.
Für die Nachforschung nach Ihren Guthaben – inklusive der Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule – zahlen Sie nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich aktiv für eine kostenpflichtige Freizügigkeits- oder Anlagelösung entscheiden.
Schritt 1 – Suche & Übersicht: CHF 0
- Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule
- gezielte Anfragen bei einzelnen Einrichtungen
- Nachfassen und Aufbereitung des Ergebnisses
- keine Vorauszahlung, keine Grundgebühr, keine Erfolgsprovision auf die reine Suche
Schritt 2 – optionale Freizügigkeitslösung
Möchten Sie gefundene Guthaben zusammenführen und anlegen, vermitteln wir eine Lösung unseres Partners – eines FINMA-beaufsichtigten Finanzdienstleisters nach FIDLEG. Dafür erhalten wir vom Partner:
- eine einmalige Vermittlungsvergütung bei Eröffnung
- eine laufende Bestandesvergütung als Anteil der Verwaltungsgebühr auf dem investierten Vermögen
Diese Vergütungen zahlt der Partner aus seiner Gebühr – sie kommen nicht zusätzlich zu Ihren Kosten obendrauf, mindern aber die Nettorendite Ihrer Anlage. Deshalb legen wir sie offen.
Rechenbeispiel – was ein Prozentsatz in Franken bedeutet
Die effektive Vergütung nennt Ihnen der Partner schriftlich, bevor Sie etwas unterschreiben. Damit Sie einen Prozentsatz besser einordnen können, hier eine Beispielrechnung mit einer angenommenen laufenden Vergütung von 1 % pro Jahr auf das verwaltete Vermögen:
| Übertragenes Guthaben | Bei 1 % laufender Vergütung |
|---|---|
| CHF 50’000 | CHF 500 / Jahr |
| CHF 150’000 | CHF 1’500 / Jahr |
| CHF 300’000 | CHF 3’000 / Jahr |
Reines Rechenbeispiel, keine Ankündigung der tatsächlichen Vergütung – die Lösung muss diesen Betrag durch Rendite und Service jährlich mehr als ausgleichen, sonst lohnt sie sich nicht.
Ohne Transfer – ohne Vergütung
Führt die Suche zu keinem Übertrag, verdienen wir nichts. Sie behalten die Übersicht Ihrer Guthaben und können jederzeit selbst oder über Ihre Pensionskasse aktiv werden.